Sicherheit und
Aufsicht
Die Stiftung unterliegt der Aufsicht des
Regierungspräsidiums Stuttgart, so dass auch
sichergestellt ist, dass keine Unregelmäßigkeiten
auftreten können und das von ihnen gestiftete
Geld wirklich satzungsgerecht verwendet wird.
Der Verwendungszweck dieser finanziellen Mittel ist in der Satzung der Stiftung genau festgelegt und darf nur für diese Zwecke verwendet werden.
Der Verwendungszweck dieser finanziellen Mittel ist in der Satzung der Stiftung genau festgelegt und darf nur für diese Zwecke verwendet werden.